Derschlager Str. 4
51647 Gummersbach-Lantenbach
Inhaber: Björn Rolfs
Zwischen dem Campinggast/Saisoncamper und dem Freizeitcamp Aggertalsperre
(nachfolgend Campingbetrieb/Vermieter) gelten nachfolgende Geschäftsbedingungen.
Mit der Anmeldung/Mietverhältnis erkennt der Campinggast/Saisoncamper den Inhalt dieser
Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen
bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung des Campingbetriebes.
1. Mit der Übersendung der schriftlichen Anmeldung bietet der Campinggast dem Campingbetrieb
verbindlich den Abschluss eines Campingvertrages für den angegebenen Zeitraum und für die
gemeldete Personenzahl an.
2. Der Campingvertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den
Campingbetrieb zustande.
3. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht.
4. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art,
sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Campingbetrieb schriftlich bestätigt wurden.
1. Die vom Campinggast zu zahlenden Preise ergeben sich aus der aktuellen Entgeltordnung des
Campingbetriebes.
Die noch offenen Kosten sind bei Anreise zu begleichen, die entstehenden Kosten während des
Aufenthalts sind am Tag der Abreise zu begleichen.
Es ist Sache des Campinggastes, sich vor der Anmeldung über die im Anmeldezeitraum geltenden
Preise zu informieren.
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung prüfen Sie diese bitte umgehend auf Richtigkeit.
2. Der Campingbetrieb behält sich das Recht vor, die Buchung gleichwertig zu verändern,
wenn dieses aus besonderen Gründen erforderlich ist.
3. Anmeldungen von alleinreisenden Jugendlichen unter 18 Jahren sind nicht zugelassen und
werden vom Campingbetrieb storniert.
4. Eine verfrühte Anreise vor 14°°Uhr ist nur nach Absprache und Verfügbarkeit des
Stellplatzes/Mietobjekts möglich.
Bei verspäteter Abreise nach 12°°Uhr und nur nach Absprache und Verfügbarkeit des
Stellplatzes, werden 50% der Stellplatzgebühr zuzüglich Personen erhoben.
5. Die Buchung des Campinggastes ist erst nach Eingang des Anzahlungsbetrages verbindlich.
1. Für Änderungen, wie zum Beispiel den Zeitraum oder den Stellplatz, wird eine
Umbuchungsgebühr in Höhe von 15,00 € in Rechnung gestellt.
Buchungen mit geleisteter Anzahlung können nur für das gleiche Kalenderjahr umgebucht
werden.
1. Nach Zugang der Zahlungsaufforderung beim Gast ist eine Anzahlung von 25 %, mindestens
jedoch 35,00€ des Reisepreises innerhalb von fünf Werktagen zu überweisen, erfolgt dies nicht,
wird die Buchung storniert. Es gilt der Tag des Zahlungseingangs.
Bei Überweisungen von Zahlungen sind unbedingt Buchungsnummer, Name und
Stellplatznummer, wie in der Zahlungsaufforderung mitgeteilt, als Verwendungszweck anzugeben.
2. Gebündelte Zahlungen zu mehreren Buchungen sind nicht gewünscht und werden zurück
überwiesen und storniert.
Nicht zuzuordnende Zahlungen werden zurück überwiesen und Buchungen storniert.
3. Stellplätze sowie Mietobjekte, die durch vorzeitige Abreise frei werden,
können durch die Platzverwaltung ohne Anrechnung anderweitig vergeben werden.
4. Erfolgt eine Zahlung nicht bis zum in der Rechnung angegebenen Zahlungsziel,
wird für die erste Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 2,50€ fällig.
Eine Erstattung bei vorzeitiger Abreise erfolgt nicht.
1. Der Campinggast kann nach Eingang der Anzahlung schriftlich vom Campingvertrag
zurücktreten. Für den Rücktrittzeitpunkt ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim
Campingbetrieb maßgebend. Tritt der Campinggast von dem Vertrag zurück, steht dem
Campingbetrieb gemäß § 651i BGB eine angemessene Entschädigung wie folgt zu:
Rücktritt bis 30 Tage vor Anreise 25%
Rücktritt ab 30 Tage vor Anreise 40%
10 Tage vor Anreise 50%
des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises mindestens jedoch 35,00€ Stornogebühr.
Eine Erstattung bei vorzeitiger Abreise erfolgt nicht.
Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe des Stellplatzes an Dritte ist nicht
(auch nicht teilweise) gestattet.
1. Die in der Buchungsbestätigung angegebenen An- und Abreisetermine sind verbindlich.
Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung gestattet. Der ankommende Campinggast
bzw. Besuch meldet sich daher zunächst beim Vermieter oder des Beauftragten an.
Der Campingstellplatz oder das Mietobjekt steht dem Campinggast am Anreisetag ab 14°°Uhr zur
Verfügung.
Bitte reisen Sie nicht früher an, um Verkehrsbehinderungen an der Zufahrt zum Campingplatz zu
vermeiden.
Am Abreisetag ist der Platz bis 12°°Uhr sauber und ordnungsgemäß zu verlassen.
Bei verspäteter Abreise (nach 12°°Uhr) werden 50% der Stellplatzgebühr zuzüglich Personen
erhoben.
1. Im Falle einer Anreise nach 20°° Uhr ist eine Benachrichtigung unter info@freizeitcamp.de oder
Telefon: 02261 – 66 527 notwendig. Andernfalls wird der Stellplatz/das Mietobjekt am Folgetag ab
14°°Uhr anderweitig vergeben. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind
ausgeschlossen (§5).
2. Mietobjekte, die durch Nichtanreisen nicht belegt werden, können durch die Platzverwaltung
ohne Anrechnung anderweitig vergeben werden.
Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen (§5).
1. Der Mieter/Campinggast/Besucher ist zur Einhaltung der Vorschriften und Regelungen der
Campingplatzordnung, die auf dem Platz aushängt, verpflichtet. Insbesondere die dort festgelegten
Uhrzeiten sind unbedingt zu beachten. Jeder Gast ist von sich aus verpflichtet, sich über die
Regelungen der Campingplatzordnung zu informieren und diese einzuhalten.
2. Der Campingbetrieb ist berechtigt, den Campingvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen,
wenn der Campinggast durch sein Verhalten andere gefährdet, nachhaltig stört oder wenn er sich
in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. In einem solchen Fall behält der Campingbetrieb seinen Anspruch auf den
vereinbarten Gesamtpreis als pauschale Entschädigung.
Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen (§5).
3. Das Ausüben eines Gewerbes sowie das Gründen eines festen Wohnsitzes sind auf dem
Gelände des Vermieters nicht zulässig.
1. Es werden dem Campinggast bei Anreise ein oder mehrere Schlüssel für die Toranlage, die
Sanitärräume und den Spülraum auf dem Campingplatz ausgehändigt. Diese berechtigen lediglich,
die angemeldeten Personen passieren zu lassen.
2. Bei Verlust eines ausgehändigten Schlüssels wird eine Schadensersatzpauschale in Höhe von
jeweils 25,00 € fällig.
1. Der Campinggast ist verpflichtet, Besucher und deren KFZ beim Campingplatzbetreiber oder
dessen Beauftragten anzumelden. Die dafür zu entrichtenden Preise entnehmen Sie bitte der
aktuellen Entgeltordnung.
2. Personen, die als Tagesgast angemeldet sind und nicht übernachten, dürfen sich von
8°°- 22°°Uhr auf dem Platz aufhalten.
3. Der Mieter haftet für die Entrichtung der laut Entgeltordnung festgesetzten Preise wie auch für
die Einhaltung der Platzordnung seiner Besucher sowie Übernachtungsgäste.
1. Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Campingstellplatzes oder Mietobjekts sind seitens
des Campinggastes unverzüglich dem Campingplatzbetreiber oder dessen Beauftragten zu
melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht während des
Aufenthaltes des Campinggastes unmittelbar dem Campingplatzbetreiber oder dessen
Beauftragten angezeigt worden sind. Diesem ist eine angemessene Frist zur Behebung des
Mangels zu setzen (Nachbesserung).
1. In der Nebensaison gelten für den Campingplatz eingeschränkte Öffnungszeiten.
Diese entnehmen Sie bitte den Aushängen, wie auch unserer Homepage www.freizeitcamp.de.
Zeitweise sind nicht alle Platzgebiete bzw. Bereiche geöffnet.
1. Das Grillen in handelsüblichen Grills mit genügend Bodenfreiheit ist gestattet, jedoch keine
Einweggrills. Bei Trockenheit ist immer Wasser in der Nähe zu halten und nach dem Grillen die
Kohle direkt abzulöschen.
2. Smoken und Räuchern ist nicht erlaubt.
3. Offenes Feuer ist nur in den vorgesehenen Feuerstellen am Wasser erlaubt.
Kein offenes Feuer im oberen Bereich.
1. Haustiere sind bei der Anfrage/Reservierung/Buchung von Stellplätzen und Saisonstellplätze
anzugeben. Die dafür zu entrichtenden Preise entnehmen Sie bitte der gültigen Entgeltordnung.
2. Bei Abwesenheit des Mieters dürfen Haustiere nicht auf dem Platz allein gelassen werden.
3. Es besteht eine dauerhafte Leinenpflicht auf dem kompletten Campingplatzgelände, wie auch
auf den Campingstellplätzen. Es gibt auf unserem Campingplatz einen kleinen gekennzeichneten
Bereich, in dem die Hunde ins Wasser dürfen. Wir weisen darauf hin, dass die Hunde nur in
diesem Bereich von der Leine zu nehmen sind und dass dieser Bereich nicht für die alltäglichen
Bedürfnisse des Hundes ist.
4. Die Hunde sind regelmäßig für ihre Bedürfnisse vom Platz zu führen.
Auf dem Spielplatz, in den Sanitärgebäuden und am Uferbereich sind Hunde nicht erlaubt.
Bei auffälligem Verhalten des Hundes oder Beschwerden anderer Gäste kann der Campingbetrieb
den Hund des Platzes verweisen.
1. Sofern nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Vermieters oder dessen
Beauftragten vorliegen, haftet dieser nicht für Schäden oder Verluste, die dem Mieter,
seinen Angehörigen, seinen Besuchern sowie seinem Eigentum bei Nutzung des Stellplatzes
sowie der Anlagen des Freizeitcamps entstehen.
2. Der Vermieter haftet nicht für Schäden verursacht durch Dritte, Wettereinflüsse oder
wildlebende Tiere sowie höhere Gewalt.
3. Für Beschädigungen des vermieteten Stellplatzes sowie der Anlage und Einrichtungen des
Freizeitcamp ist der Mieter ersatzpflichtig, soweit sie von ihm, seinen Angehörigen, Besuchern,
Lieferanten usw. verursacht worden sind.
4. Leistet der Mieter Schadensersatz, so ist der Vermieter verpflichtet dem Mieter seine etwaigen
Ansprüche gegen den Verursacher des Schadens abzutreten.
1. Die Datenschutzerklärung kann unter www.freizeitcamp.de eingesehen werden und hängt auf
der Anlage des Freizeitcamp aus.
1. Der Campingbetrieb behält sich vor, Irrtümer bzw. Druck-/Rechenfehler zu berichtigen.
Es greift zu dem §306BGB
§18 Aufrechnung
1. Der Campinggast kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind.
1. Für alle Streitigkeiten ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der
Gerichtsstand Gummersbach vereinbart.
1. Zugunsten Ihrer eigenen Sicherheit sowie dem Schutz Ihrer Mitmenschen und unseren
Mitarbeitern, bitten wir um die Einhaltung der Hygieneregeln.
Gäste, welche sich in Quarantäne oder in häuslicher Isolierung aufgrund COVID 19 befinden,
oder Anzeichen einer Infizierung aufweisen, ist die Anreise strikt untersagt!
Bei Ihrer Anmeldung erfolgt eine nochmalige Abfrage über eine mögliche COVID 19 Erkrankung
und zu einem eventuellen Kontakt innerhalb der letzten 14 Tage zu einem bestätigten COVID-Fall,
so dass eine Nachverfolgung möglicher Kontaktpersonen ermöglicht wird.
Es ist in jedem Fall das aktuelle Infektionsschutzgesetz zu beachten.
Die nachfolgenden Punkte beziehen sich nur auf Saisonstellplätze
1. Der Mieter des Saisonstellstellplatz und deren, in einer häuslichen Gemeinschaft lebenden
und/oder von Ihm unterhalten werdenden Kinder bis zum 18. Lebensjahr
(insgesamt maximal 4 Personen) sind berechtigt den Saisonstellplatz zu nutzen.
2. Zusätzliche Personen sind nach Absprache mit dem Vermieter oder dessen Beauftragten
anzumelden und es wird ein zusätzliches Entgelt, entsprechend der gültigen Entgeltordnung
erhoben.
3. Zusätzliche Besucher sowie Übernachtungsgäste sind gestattet, müssen sich vor Aufenthalt bei
dem Campingplatzbetreiber oder dessen Beauftragten anmelden und die gültigen
Tages-/Übernachtungsgebühren entrichten (siehe aktuelle Entgeltordnung).
4. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe des Stellplatzes an Dritte ist nicht
(auch nicht teilweise) gestattet.
5. Das Abstellen von KFZ bei längerer Abwesenheit des Mieters bzw. das Abstellen von
unangemeldeten KFZ sind auf dem Stellplatz nicht erlaubt.
1. Mindestabstände von 0,3m von der Vorderen wie von der linken und rechten
Grundstücksgrenze sind von baulichen Maßnahmen freizuhalten.
2. Das Befestigen und Versiegeln des Stellplatzes mittels Beton, Pflaster oder Gehwegplatten
sowie das Aufbringen von Schotter und Splitt, sowie das Einbringen von Heringen und anderen
Gegenständen in die Erde über einer Tiefe von 0,30 m sind nur nach Absprach mit dem Vermieter
oder dessen Beauftragten gestattet.
3. Bäume dürfen nicht entfernt, verschnitten oder anderweitig beschädigt oder gefährdet werden
(keine Nägel einschlagen, Antennen anbringen, Leinen oder Zeltverschnürungen befestigen).
Das Bepflanzen mit Büschen und Bäumen ist mit dem Vermieter vorher abzustimmen.
4. Zelte oder Wohnwagen dürfen nicht mit festen Um- oder Anbauten versehen werden.
Für die Größe, das Material und die Beschaffenheit von Schutzdächern, Vor–und Überzelten ist
sich die Genehmigung des Vermieters oder dessen Beauftragten einzuholen.
Campingfremdes Material ist dabei unzulässig.
5. Ist nichts anderes vereinbart, ist auf dem Campingplatz ein Pkw Stellplatz vorzusehen.
6. Die Bestimmungen des Brandschutzes (offenes Feuer, Grillen, Abstandsflächen gemäß CWVO
NRW) sind zwingend einzuhalten.
7. Das Aufstellen oder Errichten von Toiletten oder WC-Anlagen jeglicher Art außerhalb des
Wohnwagens/Wohnmobils ist verboten.
8. Das Aufstellen von Wochenendhäusern/Mobilwohnheimen ist verboten.
Wiederholte und schwere Verletzungen der Festlegungen zur Platzgestaltung geben dem
Vermieter das Recht zu einem außerordentlichen Kündigen des Vertrags.
1. Der Mieter ist verpflichtet eine Haftpflichtversicherung für den angemieteten Saisonstellplatz
abzuschließen. Diese muss Schäden bei überspringendem Feuer beinhalten.
Die Police ist dem Vermieter als Kopie oder PDF-Datei für seine Unterlagen abzugeben.
2. Der Mieter verpflichtet sich, mit der Unterschrift in seinem Mietvertrag die Gasanlage in seinem
Wohnwagen/Wohnmobil in einem zweijährigen Rhythmus durch den TÜV oder eine
entsprechende Wartungsfirma prüfen zu lassen.
Beanstandungen müssen sofort durch eine Fachfirma beseitigt werden. Die Prüfbescheinigung ist
ohne besondere Aufforderung dem Vermieter in Kopie oder als PDF-Datei abzugeben.
Der Mieter haftet für Schäden durch fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten.
Pro Stellplatz sind max. 3 Gasflaschen (geprüft) mit einem Füllgewicht von höchstens 11 kg
zulässig.
1. Für Hunde ist die Meldebescheinigung und die Hundehaltehaftpflichtversicherung als Kopie oder
PDF-Datei abzugeben.
Die Campingplatzordnung und die CWVO NRW sind Bestandteil der AGBs
Stand gültig ab 01.01.2023
Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission
stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter
https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
Derschlager Str. 4
51647 Gummersbach - Lantenbach
Deutschland
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+49(0)2261/66527